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   BFH, 16.07.1992 - III B 29/92   

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https://dejure.org/1992,16035
BFH, 16.07.1992 - III B 29/92 (https://dejure.org/1992,16035)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1992 - III B 29/92 (https://dejure.org/1992,16035)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - III B 29/92 (https://dejure.org/1992,16035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Folgen des Widerrufs der Prozessvollmacht gegenüber dem Gericht anstatt gegenüber dem Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.03.1990 - IX B 256/89

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 16.07.1992 - III B 29/92
    A war nach alledem nicht bevollmächtigt, die vorliegende Beschwerde im Namen der Kläger einzulegen (vgl. auch den BFH-Beschluß vom 7. März 1990 IX B 256/89, BFH/NV 1990, 788).

    Die Kosten des Verfahrens waren A aufzuerlegen, da er als vollmachtloser Vertreter die Erfolglosigkeit der Beschwerde veranlaßt hat (s. auch hierzu den BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 788, m.w.N.).

  • BFH, 15.05.1981 - VI R 212/78

    Prozeßvollmacht - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 16.07.1992 - III B 29/92
    Es fehlt mithin eine Prozeßvoraussetzung (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Mai 1981 VI R 212/78, BFHE 133, 344, BStBl II 1981, 678).
  • BFH, 20.12.1985 - VI B 53/85

    Vorliegen einer Beschwer des Steuerpflichtigen bei Festsetzung der Steuer in dem

    Auszug aus BFH, 16.07.1992 - III B 29/92
    Einer Anzeige der Bestellung eines neuen Prozeßbevollmächtigten (s. dazu z.B. den BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1985 VI B 53/85, BFH/NV 1986, 689) bedurfte es im Streitfall nicht, da vor dem FG kein Vertretungszwang bestand.
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